Corona-Mitteilungen April - August 2020

16. Juli 2020

Einreisende aus bestimmten Länder sind seit dem 6. Juli 2020 verpflichtet, sich zehn Tage lang in Quarantäne zu begeben. Um Einreisende besser über die geltenden Bestimmungen zu informieren, hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern dazu ein Merkblatt verfasst. Neben den gesetzlichen Bestimmungen zur Quarantänepflicht findet sich auf dem Merkblatt auch der Vermerk zum kantonalen Formular, welches innert zwei Tagen ausgefüllt werden muss. Das Merkblatt steht ab sofort online zur Verfügung und wird auch den Berner Flughäfen Belp und Saanen abgegeben.

 

10. Juli 2020

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Regeln für die Registrierung der Besucherinnen und Besucher von Clubs und Bars verschärft, damit das Contact Tracing im Fall einer Infektion möglichst optimal gewährleistet ist. Unter anderem sind die Club- und Barbetreiber verpflichtet, die Handy-Nummern und E-Mail-Adressen der Gäste zu erheben und deren Angaben anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Die neuen Regeln gelten bereits ab Freitag, 10. Juli 2020.

Medienmitteilung

 

2. Juli 2020

Positives im Überblick

  • Anspruch für Selbständigerwerbende auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September 2020 verlängert.
  • Die Höchtsbezugsdauer der Kursarbeitsentschädigung (KAE) wird ab September 2020 bis Ende 2021 von zwölf auf achtzehn Monate verlängert.
  • Aufteilung Mietzins bei Geschäftsmieten zwischen Mieter und Vermieter / Wichtig: Nehmen Sie an der Vernehmlassung teil!

Erläuterungen Bundesgesetz

Aktuelle Informationen zu den Beschlüssen des Bundesrats vom 1.7.2020

Auf der Website von GastroSuisse finden Sie regelmässig das Wichtigste im Zusammenhang mit Covid-19 für die Gastronomie.

 

19. Juni 2020

Erfreuliche Neuigkeiten für die Gastronomie:

  • Nur noch 1.5m Abstand
  • "Corona-Sperrzeiten" sind aufgehoben
  • keine Sitzpflicht mehr
  • Anlässe bis 1000 Personen erlaubt

Dies sind vier der wichtigsten Änderungen, die uns alle wieder ein Stück weiter in Richtung "neue Normalität" bringen.

Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung - aus der heutigen Bundesratssitzung...

FAQ neues Coronavirus - Verhaltensempfehlungen und Schutzkonzepte (PDF)

Übersicht über die Lockerungsmassahmen ab 22.06.2020

Neue Empfehlungen / Flyer Lockerung der Massnahmen (PDF)

Ab anfangs nächster Woche wird das angepasste Schutzkonzept auf der Website von GastroSuisse verfügbar sein.

27. Mai 2020

Restaurants, Bars und Nachtclubs: Auf den 6. Juni wird die Beschränkung von 4 Personen pro Tisch aufgehoben. Sitzen mehr als vier Personen am Tisch, muss eine Person ihren Kontakt angeben. Sitzen bleibt Pflicht. Live-Musik ist wieder erlaubt.
Die Polizeistunde bleibt: Um Mitternacht müssen alle Lokale schliessen, das gilt auch für Clubs. Pro Abend dürfen zudem nicht mehr als 300 Personen hereingelassen werden.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden.

Ab dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze, Seilparks, Zoos, Casinos und botanische Gärten ihre Türen auch wieder öffnen.

Ausserordentliche Lage: Die ausserordentliche Lage wird am 19. Juni aufgehoben und es gilt wieder die besondere Lage. Das heisst: Das Notstands-Regime des Bundesrats ist dann beendet.

 

15. Mai 2020

Solange die COVID-19-Massnahmen gelten, dürfen Gastgewerbebetriebe ihr Aussenbwirtungsflächen ohne Baubewilligung vorübergehend vergrössern. Auf diese Praxis haben sich die Regierungsstatthalter verständigt. Es gelten dafür aber klare Regeln.  / Medienmitteilung

 

Update vom 12. Mai 2020

Versicherungen müssen wegen Corona bezahlen
Medienmitteilung GastroSuisse
Gutachten indemnis
Zusammenfassung Gutachten indemnis
Infoflyer Schutzkonzept für Betriebsleiter
Betriebsinternes Merkblatt Schutzkonzept

 

News vom 5. Mai 2020 - aktualisiert am 8. Mai

Kurzarbeitsentschädigung für Betriebe, die ab 11. Mai nicht öffnen
Beschaffung Schutzmaterial
FAQ zum Schutzkonzept (PDF GastroSuisse)

Jetzt steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Das Konzept regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.

Das Schutzkonzept orientiert sich im Wesentlichen an folgenden Eckwerten, die im sieben Seiten umfassenden Dokument ausführlich präzisiert werden. Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen.

Zur Unterstützung der Betriebe bietet GastroSuisse Webinare an, die Ihnen zeigen, wie Sie das Konzept in Ihrem Betrieb umsetzen können. Auch Ihre Fragen werden beantwortet.

Das Branchen-Schutzkonzept unter Covid-19 angepasste Version:

Schutzkonzept für Betriebe mit Wellness/Spa/Schwimmbäder/Dampfbäder/Saunen

Schutzkonzept für Hotelbetriebe

Weitere Informationen/Merkblätter etc. finden Sie auf der Website von GastroSuisse.
Aktuelles und wichtige Informationen finden Sie laufend auf unserer Website  sowie auf Facebook .

 

Mitteilungen vom 29. April 2020

Der Bundesraht hat die Öffnung der Restaurants unter einem Schutzkonzept früher als geplant bewilligt. Das Abstandhalten sowie die Hygienemassnahmen gelten nach wie vor. In einem ersten Schritt sind maximal 4 Personen oder Eltern mit Kindern an einem Tisch erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästetischen müssen 2 Meter Abstand oder trennende Elemente sein. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.

Stellungnahme von Eveline Neeracher, Präsidentin GastroBern, im Rahmen des Regionaljournals SRF Bern Freiburg Wallis

Sobald als möglich (voraussichtlich im Verlauf der nächsten Woche) wird GastroSuisse das vom Bund validierte Schutzkonzept publizieren. Wir werden Sie laufend auf unserer Website und auf Facebook updaten.

Aktualisierte Merkblätter für Mitglieder von GastroSuisse
Um den Anstrum von Fragen zu bewältigen, empfehlen wir den Verbandsmitgliedern, vor einer direkten Kontaktaufnahme zuerst auf der Website von GastroBern bzw. GastroSuisse nachzusehen, ob Sie dort bereits die benötigten Informationen bzw. Antworten zu Ihren Fragen finden.

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