Corona-Mitteilungen August - Dezember 2020

18. Dezember 2020 + 30. Dezember 2020
Der Bundesrat hat sich am 18. Dezember im Kampf gegen das Coronavirus für einen Gastro-Lockdown entschieden, und am 30. Dezember weder Lockerungen noch weitere Massnahmen kommuniziert . Restaurants und Bars müssen ab dem 22. Dezember bis 22. Januar geschlossen bleiben. Dies gilt auch für Museen, Bibliotheken und Zoos. Ebenfalls werden Sportbetriebe geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Nicht betroffen sind Take-Away-Betriebe, Lieferdienste, Restauration für Hotelgäste und Betriebskantinen. Kantone, welche eine gute epidemiologische Lage aufweisen (Stichwort R-Wert und 7-Tage-Inzidenz), können die Massnahmen lockern.
Bis und mit 21. Dezember 2020 dürfen die Gastrobetriebe im Kanton Bern noch öffnen (jeweils von 06.00 bis 19.00 Uhr - auch am Sonntag, 20. Dezember)
Coronavirus: Regeln und Empfehlungen

Das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeit wird bis Ende März 2021 verlängert. Informationen

208 Mio. für Härtefälle im Kanton Bern / Medienmitteilung

Medienmitteilung Regierungsrat vom Kanton Bern (Regierung ergänzt Covid-19-Verordnung betreffend Kontrollen, Kundgebungen und Sammelfristen)

11. Dezember 2020
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen. Diese gelten ab 12. Dezember und sind befristet bis 22. Januar. Die Restaurants müssen bereits um 19.00 Uhr schliessen. Am Sonntag dürfen die Restaurants öffnen (bis 19.00 Uhr). Von dieser Regel ausgenommen sind Take-away-Betriebe, Lieferdienste und Restauration für Hotelgäste. Diese müssen um 23.00 Uhr schliessen.
Am 24. und 31. Dezember dürfen die Gastrobetriebe bis 01.00 Uhr offen bleiben.
Weiterhin gilt im Kanton Bern: Gleichzeitig maximal 50 Gäste; Bars/Clubs bleiben geschlossen. Es gilt immer die strengere Variante d.h., wenn die Verordnung vom Kanton über die Bundes-Massnahmen hinausgehen, gelten diese und umgekehrt.  Massnahmen/Verordnung Bund / Medienmitteilung Kanton Bern 

27. November 2020
Gezielte Einschränkungen in der Gastronomie ab Montag, 30. November 2020:
Wegen der Stagnation der Fallzahlen und der nach wie vor hohen Positivitätsrate verlängert der Regierungsrat des Kantons Bern die Corona-Massnahmen um eine Woche bis zum 14.12.2020. Um eine stärkere Eindämmung des Virus zu erreichen, müssen die Restaurants ab Montag, 30.11. bereits um 21 Uhr schliessen. Zudem wird die Zahl auf maximal 50 Gäste begrenzt. Gleichzeitig hat die Regierung die feste Absicht, analog der Bundesregelung den Kultur- und Sportinstitutionen ab dem 14.12. wieder eine Öffnung zu erlauben und bis zu 50 Personen gleichzeitig den Besuch von Gottesdiensten zu gestatten. Damit möchte der Regierungsrat der Bevölkerung im Hinblick auf die Festtage eine Perspektive verschaffen. Er dankt ihr für das Mittragen der Einschränkungen, ruft sie angesichts der momentanen Lage aber dazu auf, die Verhaltensregeln und Schutzkonzepte strikt einzuhalten und vorsichtig zu bleiben.
Neue Corona-Hotline-Nummer ab 28. November: 031 636 87 87. Ausnahmsweise ist die Hotline am Wochenende vom 28./29. November in Betrieb, jeweils von 10.00 bis 16.30 Uhr.
Medienmitteilung vom Kanton Bern / Verordnung

19. November 2020
Die im Kanton Bern geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben bis am 7. Dezember 2020 in Kraft.
Regelung von Covid-Härtefällen im Kanton Bern

 

5. November 2020
Der Bundesrat hat beschlossen, den Corona-Erwerbsersatz zu erweitern. Neu können auch folgende Personen, deren Erwerbstätigkeit wegen behördlichen Massnahmen gegen das Corona-Virus eingeschränkt ist, Corona-Erwerbsersatz beziehen: Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (GmbH- oder AG-Inhaber) bei einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung oder einem Veranstaltungsverbot. Dasselbe gilt weiterhin auch für Selbständigerwerbende. Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (GmbH- oder AG-Inhaber) mit massgeblicher Umsatzeinbusse: Die massgebliche Einschränkung ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Der obige Anspruch auf Erwerbsersatz gilt rückwirkend auf den 17. September 2020 bis zum 30. Juni 2021. Um den Erwerbsersatz beanspruchen zu können, muss bei der AHV-Ausgleichskasse ein Antrag gestellt werden.
Weiterführende Informationen zum Corona-Erwerbsersatz finden Sie hier.

 

28. Oktober 2020
Die heute (28.10.) vom Bundesrat verhängten Massnahmen treten heute Mitternacht in Kraft. Die meisten Massnahmen decken sich mit der Berner Regel: Sperrstunde von 23.00 bis 06.00 Uhr; max. 4 Personen pro Tisch im Restaurant. Die Maskenpflicht wird auf den Aussenbereich ausgeweitet:  Überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht – auch wenn man sich draussen aufhält d.h. rund um den Gastrobetrieb (Gelände). Auch das Küchenpersonal muss eine Maske tragen, es sei denn, es arbeitet nur eine Person in der Küche. Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachtrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 EpG der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin neu unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden. Es ist deshalb sinnvoll, die Kontaktdaten der Gäste mittels digitaler Systeme zu erheben (mittels Reservationssystem oder Einträge vor Ort). Dabei sit sicherzustellen, dass der Datenschutz gewährleistet bleibt. Die Massnahmen gelten unbefristet.
Dort wo die vom Kanton Bern verhängten Massnahmen strenger sind als diejenigen vom Bund beschlossenen Regeln, gilt die strengere kantonale Variante.
Covid-19-Verordnung         Eräuterungen besondere Lage 
 

23. Oktober 2020
Der Kanton Bern verschärft die Corona-Massnahmen:
Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern umfassende Massnahmen beschlossen. Unter anderem sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter werden geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen sind wie auch die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Körperkontakt nicht mehr gestattet. Zusätzliche Massnahmen gelten schliesslich auch für die Gastronomie, namentlich eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr früh. Die neuen Regeln gelten ab heute um Mitternacht.  An einem Tisch dürfen max. 4 Personen sitzen - ausgenommen sind Familien/Personen, die im gleichen Haushalt wohnen. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen am Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden. Für die Sportclubs im Kanton Bern (YB, SCB, EHC Biel, SCL Tigers etc. dürfen ab Mitternacht bis vorerst zum 23. November nur noch Geisterspiele ausgetragen werden.
Medienmitteilung  /    Verordnung
Corona-Hotline:  Wegen der verschiedenen neu eingeführten Massnahmen ist die Corona-Hotline des Kantons Bern (Tel. 0800 634 634) diesen Samstag und Sonntag, 24./25.Oktober 2020, ausnahmsweise in Betrieb (jeweils von 10.00 Uhr – 16.30 Uhr).

18. Oktober 2020
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.
Medienmitteilung

 

18. Oktober 2020
Ab 19. Oktober gilt im Kanton Bern ein Verbot für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen.
Medienmitteilung vom Kanton Bern

 

16. Oktober 2020
Gästezahlbeschränkung im Kanton Bern auf 100 Personen in Bars, Clubs und Diskotheken
Medienmitteilung vom Kanton Bern

 

7. Oktober 2020
Ab dem 12. Oktober gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Zudem gilt in Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzupflicht und die Besucherzahl wird für Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale auf 300 gleichzeitig anwesende Gäste beschränkt.
Medienmitteilung vom Kanton Bern   Verordnung

 

2. Oktober 2020
Das Drive-in-Testzentrum für Coronaverdachtsfälle auf dem Bernexpo-Gelände ist ab 6. Oktober 2020 wieder offen.

 

1. Oktober 2020
Informationen/Auflagen für Grossanlässe im Kanton Bern ab 1. Oktober 2020

 

4. September 2020

Gäste-Datenerfassung und Datenschutz

Im Kanton Bern gilt die Registrierungspflicht für Gästedaten. GastroBern empfiehlt den Betrieben, für alle Gästegruppen die Angaben auf einem Einzelformular zu erfassen, damit die Dikretion gewahrt bleibt.

GastroSuisse hatte ein Gesamtformular zu einer Zeit publiziert, in der kurzzeitig eine nationale Registrierungspflicht galt. GastroSuisse hat dieses Formular aber zwischenzeitlich zurückgezogen.

Der Kanton Bern hat eine Gästeliste kreiert, welche für die Gesamterfassung im Hintergrund dient (Sammelformular für der erfassten einzelnen Gästeformularen). Die Liste dient nicht zur Direkterfassung der einzelnen Gäste bzw. Gästegruppen.

Veranstaltungen und Betriebe

Grossveranstaltungen/Medienmitteilung Bund

 

17. August 2020

Up Date Registrierungspflicht

Die Behörden bezeichnen eine Gruppe von 2 Personen und mehr als «Gästegruppe».

Hotline vom Kanton Bern für die Beantwortung von Fragen: Telefon 0800 634 634.

 

13. August 2020

Der Regierungsrat vom Kanton Bern hat beschlossen:

Um ein möglichst effizientes Contact Tracing durchführen können, ist in Innenräumen von Restaurants ab 17. August 2020 mindestens eine Person pro Gästegruppe verpfllichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Neu müssen in Restaurants sowie in Bars und Clubs die Gäste nebst Namen auch ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse nennen.

Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.

 

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