Corona-Mitteilungen April - Juni 2021

25. Juni 2021
Diese Regeln gelten im Kanton Bern
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
GastroSuisse hat das Branchenschutzkonzept aktualisiert (gültig ab 26. Juni).

23. Juni 2021
Ab Samstag, 26. Juni gilt:

28. Mai 2021
Wir sind erleichtert über den Entscheid des Bundesrats, dass die Gastronomie nach einer langen Durststrecke wieder etwas aufatmen kann. Link der Lockerungen des BAG. Die BAG-Lockerungen gelten auch für den Kanton Bern. Nach wie vor bleiben aber:

  • Die Registrierungspflicht für Alle und die 4er-Tisch-Regelung im Innenbereich bestehen. Im Aussenbereich sind 6er-Tische erlaubt.
  • Masken dürfen nur beim Sitzen am Tisch abgezogen werden. Es gelten Sitzpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
  • Neu dürfen an Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, die nicht in privaten Räumen stattfinden, maximal 50 statt wie bisher 15 Personen teilnehmen.
  • Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.

Die Branchen-Schutzmassnahmen sind weiterhin einzuhalten.
Branchen-Schutzkonzept

14. Mai 2021
Verpflegung bei der Vermietung von Innenräumen - neuste behördliche Präzisierungen  //
Sollten durch diese Präzisierungen Unsicherheiten entstehen, empfehlen wir Ihnen, das stets angepasste Schutzkonzept von GastroSuisse zu konsultieren.

13. Mai 2021
Die Fallzahlen sinken weiter. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Restaurants am 31. Mai auch im Innenbereich wieder öffnen dürfen. Am 26. Mai, nach der Konsultation bei den Kantonen, will er definitiv entscheiden. GastroBern begrüsst diesen fürs Gastgewerbe sehr wichtigen Schritt. Medienmitteilung GastroSuisse  // 
Die Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate verlängert.
SUISA: Machen Sie Ihre coronabedingten Gebührennachlässe geltend!
Fristverlängerung bis 31. Mai 2021 für Rückerstattungsanträge
Die SUISA berücksichtigt die schwierige Lage des Gastgewerbes und hat Informationen zu Rückerstattungen für alle gängigen Tarife auf der SUISA-Webseite aufgeschaltet. Die Nachlässe erfolgen nicht automatisch, sondern müssen für jeden Einzelfall verlangt werden.
Tarif GT 3a (Hintergrundmusik):
Die Frist für Anträge auf Rückerstattung für 2020 wurde bis am 31. Mai 2021 verlängert. Danach können für 2020 keine Anträge mehr eingereicht werden.
Daten jeder einzelnen Betriebsschliessung via Kundenportal melden:
Melden Sie die entsprechenden Daten über das Kundenportal "Mein Konto-SUISA". Achtung: Für jede einzelne Schliessung muss ein separater Eintrag gemacht werden, d.h. wer mehrmals schliessen und öffnen musste, muss mehrere Einträge machen! Nach Prüfung der Daten erfolgt die Gutschrift, welche in der Jahresrechnung 2022 abgezogen wird.
Tarif GT H (Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe):
Rechnungen werden erst wieder verschickt, wenn die Pandemie-Massnahmen eine weitergehende Öffnung der Betriebe zulassen. Dieser Rechnung mit regulären Betrag liegt ein Fragebogen bei, mit welchem Sie die Ausfälle melden können. Erst aufgrund Ihrer Rückmeldung wird der Rechnungsbetrag dann gekürzt.
Andere Tarife:
Für alle anderen Tarife mit Langzeitverträgen und periodischen Rechnungen, wenden Sie sich bitte an die auf der Rechnung aufgeführte Sachbearbeitungsstelle, damit bei der Schlussabrechnung der Betrag an die tatsächliche Nutzung angepasst werden kann.
Für zusätzliche Auskünfte können Sie direkt mit der SUISA Kontakt aufnehmen.

10. Mai 2021
FAQ Restaurant- und Event Datenbank Kanton Bern
Manuelle Gästeerfassung: Anmeldung für das Gästeerfassungsformular GSI
Anleitung  Selbstregistration  /  Erklärvideo

4. Mai 2021
Digitale Lösungen unterstützen Sie bei der Erfassung der Gästedaten. In der GastroSuisse-Übersicht finden Sie ausgewählte Tracing Apps und Empfehlungen der Kantonalverbände.

29. April 2021
Bitte beachten Sie die heute an die Mitglieder verschickte Mail "nähere Erläuterung zur Datenregistrierung". Für die Beantwortung von technischen Fragen (nur für Applikationsanbieter) steht die Hotline vom Kanton Bern  zur Verfügung: ct.business@be.ch

28. April 2021
Neue Regelung der Kantonsregierung: Die Kontaktdaten von Restaurantbesuchenden sollen ab dem 10. Mai über die Registrierungsapplikationen direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons gelangen. So wird das Contact Tracing effizienter. Der Regierungsrat hat für die Schaffung dieser zentralen Datenbank die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst. Medienmitteilung Kanton Bern  //  Covid-19-Verordnung

20. April 2021
Erweiterung der Aussenbereiche von Restaurants
Die Aussenbereiche von Restaurationsbetrieben können ab sofort erweitert werden. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben sich darauf verständigt. Für die Erweiterung gelten aber klare Regeln. Medienmitteilung Kanton Bern

19. April 2021
Brancheschutzkonzept gültig ab 19. April / Änderungen zur Vorversion  /  Was gilt im Kanton Bern?  /

16. April 2021
Branchenschutzkonzept
Das Branchenschutzkonzept gilt weiterhin und muss strikte eingehalten werden. GastroSuisse wird das Dokument in den kommenden Tagen anpassen. Prüfen Sie regelmässig die Informationen von unserem Dachverband und Ihre Mailbox, damit Sie keinen Newsletter von GastroBern bzw. GastroSuisse verpassen!
GastroSuisse bietet am 19. April und 10. Mai ein Webinar "Refresher Schutzkonzept im Gastgewerbe" an. Die Teilnahme ist kostenlos.

14. April 2021
Öffnung Restaurant-Terrassen
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab 19. April die Restaurant-Terrassen wieder öffnen können. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt. Es gilt:

  • Erlaubte Öffnungszeiten: 6 bis 23 Uhr
  • Es gilt Sitzpflicht und es dürfen maximal vier Personen zusammensitzen. Ausser es handelt sich um Eltern mit ihren Kindern.
  • Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben.
  • Zwischen den Tischen, ist ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten oder als Alternative kann eine Abschrankung montiert werden.
  • Die Gäste müssen - ausser während der Konsumation - eine Maske tragen.
  • Mitarbeitende müssen immer eine Maske tragen.

Medienmitteilung  /  Verordnung 3  /  Verordnung besondere LageFAQ Massnahmen / Flyer was gilt ab 19. April

Informationen von GastroSuisse:
Rückzahlung der Suisa infolge Lockdown

Positiverweise konnte erreicht werden, dass die Suisa bereit ist, den Betrieben infolge der Coronakrise bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückzuzahlen. Betreffend den Tarif GT 3a: Melden Sie ihre Betriebsschliessung der Suisa. Dazu kann das elektronische Kontaktformular der Suisa verwendet werden.

Wenn keine Mitarbeiter im Betrieb waren und keine Nutzung stattfand, erfolgt eine Rückzahlung für die vollen Kalendermonate. Zudem wird bei denjenigen Betrieben, welche am 27. April 2020 wieder geöffnet haben, der April ebenfalls als voller Monat angerechnet.

Betreffend den Tarif GT H: Der Nachlass für die Dauer der Betriebsschliessungen kann teilweise automatisch in Abzug gebracht werden. Für all jene Fälle, in denen eine automatische Reduktion aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich ist, wird die Suisa die Jahresrechnungen im regulären Umfang verschicken. Falls der Rechnungsbetrag wegen ausgefallenen Veranstaltungen zu hoch ausfällt, wird die Suisa die Rechnungen stornieren und gemäss der Rückmeldung des Betriebs auf den tatsächlichen Nutzungsumfang reduzieren. GastroSuisse empfiehlt: Bezahlen Sie also die Rechnungen nicht einfach so und melden Sie sich unbedingt bei der Suisa!

Zurück zu "Archiv"