In Restaurants gilt ab 17. August 2020 Registrierungspflicht

Der Regierungsrat vom Kanton Bern hat beschlossen:

Um ein möglichst effizientes Contact Tracing durchführen können, ist in Innenräumen von Restaurants ab 17. August 2020 mindestens eine Person pro Gästegruppe verpfllichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Neu müssen in Restaurants sowie in Bars und Clubs die Gäste nebst Namen auch ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse nennen.

Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.

Zurück zu "Archiv"