Schliessungsstunde Nationalfeiertag

In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August 2023 sowie vom 1. August auf den 2. August 2023 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG). Gäste sowie Wirtinnen und Wirte werden gebeten, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Zurück zu "Archiv"