Gäste-Datenerfassung, Datenschutz und Suisa-Gebühren

GastroSuisse hatte ein Gesamtformular zu einer Zeit publiziert, in der kurzzeitig eine nationale Registrierungspflicht galt. GastroSuisse hat dieses Formular aber zwischenzeitlich zurückgezogen.

Der Kanton Bern hat eine Gästeliste kreiert, welche für die Gesamterfassung im Hintergrund dient (Sammelformular für der erfassten einzelnen Gästeformularen). Die Liste dient nicht zur Direkterfassung der einzelnen Gäste bzw. Gästegruppen.

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Grossveranstaltungen/Medienmitteilung Bund

 

Informationen von GastroSuisse / Rückzahlung der Suisa infolge Lockdown

Positiverweise konnte erreicht werden, dass die Suisa bereit ist, den Betrieben infolge der Coronakrise bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückzuzahlen. Betreffend den Tarif GT 3a: Melden Sie ihre Betriebsschliessung der Suisa. Dazu kann das elektronische Kontaktformular der Suisa verwendet werden.

Wenn keine Mitarbeiter im Betrieb waren und keine Nutzung stattfand, erfolgt eine Rückzahlung für die vollen Kalendermonate. Zudem wird bei denjenigen Betrieben, welche am 27. April 2020 wieder geöffnet haben, der April ebenfalls als voller Monat angerechnet.

Betreffend den Tarif GT H: Der Nachlass für die Dauer der Betriebsschliessungen kann teilweise automatisch in Abzug gebracht werden. Für all jene Fälle, in denen eine automatische Reduktion aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich ist, wird die Suisa die Jahresrechnungen im regulären Umfang verschicken. Falls der Rechnungsbetrag wegen ausgefallenen Veranstaltungen zu hoch ausfällt, wird die Suisa die Rechnungen stornieren und gemäss der Rückmeldung des Betriebs auf den tatsächlichen Nutzungsumfang reduzieren. GastroSuisse empfiehlt: Bezahlen Sie also die Rechnungen nicht einfach so und melden Sie sich unbedingt bei der Suisa!

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