- 19.06.2026
- Diverses
1. August 2026
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August 2026 sowie vom 1. August auf den 2. August 2026 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen.
Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG1. Auf die Nachtruhe der Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen.