Kurzarbeitsentschädigung ab 1. September 2020

Die aktuelle Situation ist für sehr viele Betriebe weiterhin äusserst schwierig. Das geht aus den Ergebnissen unserer Mitgliederbefragung Ende Juli hervor. Unterstützende Massnahmen, wie das Instrument der Kurzarbeit, sind auch weiterhin sehr wichtig.

Trotz unserer frühzeitigen Intervention hat der Bundesrat ab 1. September nachstehende Änderungen beschlossen, die zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen. Obwohl diese Anpassungen anscheinend auch von vielen kantonalen Ämtern nicht begrüsst werden, ist nicht absehbar, ob die von uns geforderten Erleichterungen Gehör finden.

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