Schliessungsstunde Jahreswechsel

In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offengehalten werden.

In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar sowie vom 2. auf den 3. Januar 2024 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.

Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht

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